Schutzkonzept für die Dresdner Parkeisenbahn

Kinder und Jugendliche haben das grundsätzliche Recht, sicher und geschützt vor jeglicher Form von Gewalt aufzuwachsen. Die Dresdner Parkeisenbahn (DPE) verpflichtet sich diesem Recht. Um die Risiken für Machtmissbrauch und Gewalt auszuschließen bzw. zu minimieren oder im Bedarfsfall zügig handeln zu können, wurde im Jahr 2019 ein Schutzkonzept für die Dresdner Parkeisenbahn erarbeitet. Dieses gemeinsam mit der Shukura AWO Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Jungen und Mädchen erstellte Schutzkonzept liegt seit Frühjahr 2024 in einer grundlegend überarbeiteten Fassung vor. Es ist ein gemeinsames Schutzkonzept von Dresdner Parkeisenbahn und Förderverein der Dresdner Parkeisenbahn und richtet sich an alle, die mit der Dresdner Parkeisenbahn und dem Förderverein in Verbindung stehen wie Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte und Bezugspersonen, Mitarbeiter der Dresdner Parkeisenbahn und Vereinsmitglieder des Fördervereins, insbesondere aktive Fördervereins-Mitglieder und Jugendleiter. Die sozialpädagogische Fachkraft, die Leitung der Dresdner Parkeisenbahn und die Jugendschutzbeauftragten des Fördervereins tragen hierfür die Verantwortung und tragen wie alle anderen dazu bei, dass das Konzept gelebt wird.
Im Mittelpunkt steht der Schutz und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, wenn sie ihre Freizeit bei der Dresdner Parkeisenbahn oder im Förderverein verbringen. Alle Personen sind verpflichtet, gegen Machtmissbrauch und Gewalt entsprechend ihrer Selbstverpflichtung und unter Anwendung von Handlungsleitfäden aktiv zu handeln. Um das Wohl aller bei der DPE und dem FV zu gewährleisten, arbeiten die DPE und der FV eng zusammen. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung zwischen der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) und dem Förderverein „Dresdner Parkeisenbahn e.V.“ ist jede Institution für die eigenen Veranstaltungen einschließlich des Einhaltens des Schutzkonzepts selbstverantwortlich. Bei gemeinsamen Veranstaltungen tragen beide Institutionen gleichermaßen die Verantwortung. Bei der Dresdner Parkeisenbahn ist die sozialpädagogische Fachkraft für die Einhaltung des Schutzkonzeptes verantwortlich. 

Das Schutzkonzept kann auf Anfrage bei der Betriebsleitung der Dresdner Parkeisenbahn eingesehen werden.